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Allgemeine Informationen: Lärm

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungen durch Lärm sind durch den Arbeitgeber zu ermitteln (Gefährdungsbeurteilung).

Die Lärmexposition am Arbeitsplatz setzt sich aus verschiedenen Anteilen zusammen, die auf unterschiedliche Tätigkeiten bzw. Einwirkungen zurückzuführen sind. Zu beurteilen sind sowohl die Lärmimmissionen durch Maschinen und Geräte.

Aus den dabei für die einzelnen Tätigkeiten gegebenen Lärmbelastungen und den entsprechenden Zeitanteilen wird die Gesamtexposition eines Beschäftigten berechnet.

Vorgehensweise

Lärmgefährdende Tätigkeiten sind beispielsweise:

Holzbearbeitung

  • Maschinenarbeiten in Schreinereien,
  • Palettenbau mit Nagelschussgerät

Druckereien

  • Rollenoffsetdruck.

Metallbearbeitung

  • Befestigungsarbeiten mit Bolzensetz- und Nagelgeräten,
  • Blechverarbeitung,
  • Druckluftreinigungs- und Entformvorgänge,
  • Entrostungsarbeiten mit Meißelhammer,
  • Handhämmern zur Bearbeitung von Metall,
  • Nadelentrosten,
  • Leichtmetallbau,
  • Lichtbogenschweißen,
  • Oberflächenbearbeitung mit Strahlverfahren oder Nadelpistolen,
  • Richtarbeiten,
  • Rostklopfen,
  • Schlagbohren,
  • Schmiedearbeiten,
  • Trennschleifen und -sägen.

Für die Ermittlung der Quellen ist die Erstellung eines Lärmkatasters über den gesamten Arbeitsbereich hilfreich.

Die Gefährdungsbeurteilungen sollte nach dem Schema der TRLV Lärm, Teil 1 erfolgen (hier sind alle Arbeitsschritte schematisch aufgeführt die eine gute Orientierung darstellen).