Untitled Document

Allgemeine Informationen: Gefahrstoffe

Ersatzstoffe

Gefährliche Chemikalien und Biostoffe können zunehmend durch weniger gefährliche Stoffe oder Tätigkeiten ersetzt werden. Die Verwendung von Ersatzstoffen oder Ersatzverfahren verringert nicht nur die Gefährlichkeit der Tätigkeiten sondern auch die Zahl der Schutzmaßnahmen und damit anfallenden organisatorischen Aufwand und finanzielle Kosten für die Betriebe.

Handlungshilfen

Die Hilfestellungen, in denen die Ersatzstoffproblematik behandelt wird, finden sich in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe der 600er-Reihe (oder auf der Homepage der BAuA, www.baua.de):

Es werden zunehmend alternative Arbeitsverfahren als Branchenregelungen veröffentlicht.

Die Ersatzstoffprüfung ist verpflichtend für den Arbeitgeber, wenn in seinem Betrieb Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 (Kategorie 1: beim Menschen erwiesenermaßen, Kategorie 2: beim Tier erwiesenermaßen) durchgeführt werden.

Werden Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 verrichtet, so können die Behörden Auskünfte über

  1. Ergebnisse der Ersatzstoffprüfung (Substitutionsprüfung),
  2. Hinweise über
    1. die durchgeführten Tätigkeiten und Gründe für die Verwendung der Stoffe,
    2. Menge der verwendeten und hergestellten Gefahrstoffe,
    3. Art der Schutzausrüstung,
    4. Menge und Konzentration der Exposition,
    5. Fälle von Substitution

erlangen, die der Arbeitgeber vorzulegen hat.