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Allgemeine Informationen

Verantwortung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber wie auch jeder Vorgesetzte hat mit seiner Aufgabe die Pflichten des Arbeitgebers übertragen bekommen. Damit trägt er die Verantwortung im Arbeitsschutz. Damit die Pflichtenübertragung rechtssicher ist, sollte sie schriftlich erfolgen. In dem Schriftstück sollte

  • der Verantwortungsbereich
  • die übertragenen Aufgaben und
  • der Zeitpunkt der Übertragung

festgehalten sein.

Verantwortung

Die Verantwortung erstreckt sich über die Fürsorgepflicht für die Beschäftigten als auch für die Rechtsverbindlichkeit der gegebenen Anweisungen.

Um die auftretenden Gefährdungen bei den durchzuführenden Tätigkeiten und den Gefährdungen am Arbeitsplatz so gering wie möglich zu halten, hat der Arbeitgeber oder Vorgesetzte die Verpflichtung, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen sowie ihre Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen oder überprüfen zu lassen und anzupassen oder anpassen zu lassen.