Untitled Document

Allgemeine Informationen: Gefahrstoffe

Krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende Stoffe

Von krebserzeugenden, fortpflanzungsgefährdenden und erbgutverändernden Stoffen bzw. Zubereitungen gehen besondere Gefährdungen für die Gesundheit aus.

Mit T+ oder T gekennzeichnete Stoffe und Zubereitungen sind unter Verschluss oder so aufzubewahren und zu lagern, dass nur fachkundige Personen Zugang haben. Das gilt auch für brennbare Flüssigkeiten, die als T+ und T eingestuft sind.

Diese Forderung wird erfüllt, wenn giftige oder sehr giftige Stoffe oder Zubereitungen (siehe auch Vorratsbeschränkungen) in einem Schrank unter Verschluss (mit einem Schlüssel abgeschlossen) aufbewahrt oder gelagert werden, zu dem nur gesondert unterwiesene Personen Zugang haben. Die Namen der Personen sind schriftlich zu fixieren.

Die Abfälle sind bezüglich der Lagerung/Aufbewahrung wie Reinstoffe zu behandeln.

Für leichtflüchtige und sehr giftige Stoffe (z. B. Brom, Kohlenstoffdisulfid, Quecksilber) ist ein absaugbarer Schrank zu empfehlen.

Sehr giftige, krebserzeugende, fortpflanzungsgefährdende oder erbgutverändernde Stoffe bzw. Zubereitungen sollen nur in den unbedingt notwendigen Mengen vorrätig gehalten werden.