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Allgemeine Informationen

Mitwirkung der Beschäftigten

In gefährlichen Bereichen wie z. B. Werkstätten erkennen die Beschäftigten bei ihren Tätigkeiten die Gefährdungen erheblich eher als die Vorgesetzen. Um einen dynamischen Arbeitsschutz zu gewährleisten, ist die Unterstützung der Mitarbeiter beim Arbeitsschutzmanagement sehr wichtig.

Deshalb ist es im Arbeitsschutz gesetzlich geregelt, dass die Beschäftigten den Arbeitgeber zu unterstützen und sich an die Weisungen und Anweisungen des Arbeitgebers halten. Die Beschäftigten haben Mängel zu melden und sich an die Ordnung des Betriebes zu halten.

Führen Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Biostoffen oder in lärmbelasteter oder vibrationsbelasteter Umgebung durch, so müssen sie die technischen, organisatorischen Schutzmaßnahmen und die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung benutzen. Für die Auswahl der Schutzmaßnahmen können die gewählten Vertreter der Beschäftigten (Personal- oder Betriebsräte) ihre Mitwirkungspflichten im Arbeitsschutz beruhend auf dem Personalratsvertretungsgesetz oder Betriebsverfassungsgesetzes wahrnehmen und aktiv mitgestalten.