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Allgemeine Informationen

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist

  1. die systematische und kontinuierliche Ermittlung von Gefährdungen und
  2. deren Beurteilung, die während der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auftreten. Ausgehend von der Gefährdungsbeurteilung werden
  3. geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt.
  4. Die Effektivität des Schutzes vor freigesetzten Gefahrstoffen muss regelmäßig überprüft werden. Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass die Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind, müssen sie entsprechend dem Stand der Technik verbessert werden.

Alle Schritte der Gefährdungsbeurteilung müssen dokumentiert werden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das wesentliche Instrument zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und wird explizit in Verordnungen wie der Biostoff-, Betriebssicherheits-, Gefahrstoff- und Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung gefordert. Mit der Gefährdungsbeurteilung und der Anpassung der Schutzmaßnahmen wird der Arbeitsschutz im Betrieb kontinuierlich verbessert.

Arbeitsorganisation
Zweckmäßigerweise wird empfohlen, ein Betriebshandbuch zu führen, das aus der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen besteht. Im Folgenden werden die Inhalte für dieses Management beispielhaft widergespiegelt:

In diesem „Betriebshandbuch / Dokumente der Gefährdungsbeurteilung“ (kann auch elektronisch geführt werden) wird festgehalten:

  • die Gefährdungsbeurteilung für jeden Betriebsbereich,
  • die festgelegten Maßnahmen,
  • die Aufbewahrung der Kopien der Betriebsanweisungen, der Unterweisungsdokumente sowie der Sicherheitsdatenblätter,
  • die Alarmpläne und Dokumentation der Notfallübungen,
  • Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb,
  • Dokumentation der vorgeschriebenen Prüfungen von sicherheitstechnischen Einrichtungen, elektrischen Betriebsmitteln und maschinenbetriebenen Teilen im Betrieb,
  • Koordinationspläne für den Einsatz von Fremdfirmen,
  • Überblick über die durchgeführten und geplanten Fortbildungen (Aus- und Weiterbildung) im Arbeits- und Gesundheitsschutz,
  • weiteres Betriebsspezifisches.

Ablauforganisation

  • ein Organigramm über die Strukturen im Betrieb, um die Verantwortung darzustellen,
  • der Fremdfirmenkoordinator, sonstige Beauftragte (Strahlenschutzbeauftragter, Umweltschutzbeauftragter, Gefahrgutbeauftragter, Abfallbeauftragter)
  • eine Übersicht über die Wirksamkeitskontrollen der getroffenen Schutzmaßnahmen mit Terminierung und benannten Verantwortlichen,
  • eine Übersicht über die Kontrollen für vorgeschriebene Prüfungen von sicherheitstechnischen Einrichtungen, elektrischen Betriebsmitteln und maschinenbetriebenen Teilen im Betrieb mit Terminierung und benannten Verantwortlichen,
  • weiteres Betriebsspezifisches.