Allgemeine Informationen
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist
- die systematische und kontinuierliche Ermittlung von Gefährdungen und
- deren Beurteilung, die während der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auftreten. Ausgehend von der Gefährdungsbeurteilung werden
- geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt.
- Die Effektivität des Schutzes vor freigesetzten Gefahrstoffen muss regelmäßig überprüft werden. Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass die Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind, müssen sie entsprechend dem Stand der Technik verbessert werden.
Alle Schritte der Gefährdungsbeurteilung müssen dokumentiert werden.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das wesentliche Instrument zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und wird explizit in Verordnungen wie der Biostoff-, Betriebssicherheits-, Gefahrstoff- und Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung gefordert. Mit der Gefährdungsbeurteilung und der Anpassung der Schutzmaßnahmen wird der Arbeitsschutz im Betrieb kontinuierlich verbessert.
Arbeitsorganisation
Zweckmäßigerweise wird empfohlen, ein Betriebshandbuch zu führen, das aus der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen besteht. Im Folgenden werden die Inhalte für dieses Management beispielhaft widergespiegelt:
In diesem „Betriebshandbuch / Dokumente der Gefährdungsbeurteilung“ (kann auch elektronisch geführt werden) wird festgehalten:
- die Gefährdungsbeurteilung für jeden Betriebsbereich,
- die festgelegten Maßnahmen,
- die Aufbewahrung der Kopien der Betriebsanweisungen, der Unterweisungsdokumente sowie der Sicherheitsdatenblätter,
- die Alarmpläne und Dokumentation der Notfallübungen,
- Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb,
- Dokumentation der vorgeschriebenen Prüfungen von sicherheitstechnischen Einrichtungen, elektrischen Betriebsmitteln und maschinenbetriebenen Teilen im Betrieb,
- Koordinationspläne für den Einsatz von Fremdfirmen,
- Überblick über die durchgeführten und geplanten Fortbildungen (Aus- und
Weiterbildung) im Arbeits- und Gesundheitsschutz,
- weiteres Betriebsspezifisches.
Ablauforganisation
- ein Organigramm über die Strukturen im Betrieb, um die Verantwortung darzustellen,
- der Fremdfirmenkoordinator, sonstige Beauftragte (Strahlenschutzbeauftragter, Umweltschutzbeauftragter, Gefahrgutbeauftragter, Abfallbeauftragter)
- eine Übersicht über die Wirksamkeitskontrollen der getroffenen Schutzmaßnahmen mit Terminierung und benannten Verantwortlichen,
- eine Übersicht über die Kontrollen für vorgeschriebene Prüfungen von sicherheitstechnischen Einrichtungen, elektrischen Betriebsmitteln und maschinenbetriebenen Teilen im Betrieb mit Terminierung und benannten Verantwortlichen,
- weiteres Betriebsspezifisches.
- DGUV Regel 100-001 (bisher: GUV-R A1), Grundsätze der Prävention, § 3
- DGUV Information 213-033 (bisher: GUV-I 8625), Gefahrstoffe in Werkstätten
- TRBA 400, Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen TRBA 400, Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen von BAuA.de herunterladen*
- TRGS 400, Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen TRGS 400, Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen von BAuA.de herunterladen*
- TRLV Lärm - Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm TRLV Lärm - Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm von BAuA.de herunterladen*
- TRLV Vibrationen Teil: Allgemeines TRLV Vibrationen Teil: Allgemeines von BAuA.de herunterladen*
* Diese Quellenangaben sind eventuell aktueller.