Allgemeine Informationen
Erste Hilfe
In Falle eines Unfalls ist eine schnelle Erste-Hilfe insbesondere bei Arbeitsplätzen mit Gefahr- und Biostoffen erforderlich, um größere Unfallfolgen zu vermeiden.
Schutzmaßnahmen
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird.
Hierfür ist die Einrichtung einer Rettungskette notwendig.
Verschiedene Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen bereitgestellt werden. In Bereichen mit erhöhter Gefährdung wie einer Werkstatt müssen Verbandkästen vorhanden sein. Art und Anzahl der Verbandkästen ist abhängig von der Betriebsgröße.
Der Verbandkasten und sein Aufbewahrungsort sind deutlich und dauerhaft mit einem weißen Kreuz auf grünem Feld (Quadrat oder Rechteck mit weißer Umrandung) zu kennzeichnen.
Die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer ist gemäß den betrieblichen Gefährdungen zu ergänzen.
Ein Aushang zur Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen ist sichtbar anzubringen.
Jede Erste-Hilfe-Leistung ist im Verbandbuch zu dokumentieren.
Der Arbeitgeber hat in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt die Zahl der Ersthelfer fest zu legen. Der Unfallversicherungsträger kann die Zahl erhöhen.
- DGUV Vorschrift 1 (bisher: GUV-V A1), Dritter Abschnitt: Erste Hilfe, § 24 bis 28
- DGUV Information 204-001 (bisher: BGI/GUV-I 510-1), Anleitung zur Ersten Hilfe
- DGUV Information 204-020 (bisher: BGI/GUV-I 511-1), Verbandbuch
- ASR A4.3, Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe von BAuA.de herunterladen*
* Diese Quellenangaben sind eventuell aktueller.