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Allgemeine Informationen

Unterweisung

Die Unterweisung der Beschäftigten ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes, damit die Beschäftigten die Gefährdungen und die zu benutzenden Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz kennen und anwenden.

Der Arbeitgeber hat seine Beschäftigten mindestens einmal jährlich über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei ihrer Arbeit an Hand der Gefährdungsbeurteilung und den Betriebsanweisungen zu unterweisen. Die Beschäftigten sind vor Beginn der Tätigkeit und bei jeder Änderung der Tätigkeit zu unterweisen.

Der Inhalt, Zeitpunkt und die Teilnehmer (namentlich) der Unterweisung sind zu dokumentieren.