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Allgemeine Informationen

Augenschutz

An Arbeitsplätzen, an denen Tätigkeiten mit Gefahr- und Biostoffen durchgeführt werden, kann das unbeabsichtigte Verspritzen, Versprühen oder Verdampfen von gefährlichen Stoffen z.B. Staub zu Verletzungen der Augen führen.

Schutzmaßnahmen

Persönliche Schutzausrüstung

Wenn eine Gefährdung der Augen oder gar des Gesichtes durch verspritzte, versprühte oder verdampfte gefährliche Stoffen nicht ausgeschlossen werden kann, dann sind die Seiten schließende und am Kopf eng anliegende Schutzbrillen oder auch Visier mit Gesichtsschutz zu tragen.

Erste Hilfe

Wenn an Arbeitsplätzen mit Gefahrstoffen oder Biostoffen umgegangen wird oder Gefahrstoffe oder Biostoffe freigesetzt werden und ein möglicher Augenkontakt nicht ausgeschlossen werden kann, muss zur Ersten Hilfe eine geeignete Augenspülvorrichtung (Augendusche) am Kaltwasseranschluss installiert werden.

Die Augenduschen müssen die Anforderungen für Augennotduschen erfüllen.

Die Augenspülvorrichtung muss durch das Sicherheitskennzeichen „Augenspülvorrichtung“ gekennzeichnet sein und stets freigehalten werden.

Eine Funktionsprüfung ist regelmäßig, aber mindestens einmal monatlich durchzuführen.

Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind nur zulässig, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht!

Bei Benachrichtigung des Notarztes sollte darauf hingewiesen werden, dass möglicherweise eine Augenverletzung vorliegt.