Allgemeine Informationen
Löschmittel für Brände
An Arbeitsstätten mit Gefahr-, Biostoffen und heißen Medien z.B. Kreissägen können Brände entstehen, die schnell weitere Gefährdungen an der Brandstelle entstehen lassen oder sich schnell im Raum ausbreiten können.
Schutzmaßnahmen
Zur Brandbekämpfung müssen an Arbeitsstätten mit Gefahr-, Biostoffen und heißen Medien z.B. Kreissägen geeignete Feuerlöschgeräte (Handfeuerlöscher, z. B. Kohlenstoffdioxid, Löschdecke, Löschsand) vorhanden sein. Anzahl, Typ und Kennzeichnung der Feuerlöscher sowie weitere Löschmittel sind mit der für den Brandschutz zuständigen Stelle, zum Beispiel der Feuerwehr, festzulegen.
Die Feuerlöscher sind mindestens alle zwei Jahre durch „befähigte Personen“ (Sachkundige) zu überprüfen.
Feuerlöscher dürfen nicht zugestellt oder zugehangen werden.
* Diese Quellenangaben sind eventuell aktueller.