Allgemeine Informationen
Flucht- und Rettungswege
Die Fluchtwege dienen dem sicheren Verlassen der Arbeitsplätze in Falle eines Notfalls. Die Rettungswege sollen den Hilfeleistenden (z. B. dem Notarzt oder der Feuerwehr) ein sicheres und schnelles Betreten des Unfallortes ermöglichen.
Schutzmaßnahmen
Flucht- und Rettungswege müssen den baurechtlichen Vorschriften (Landesbaurecht) entsprechen. Sie werden mit dem zuständigen vorbeugenden Brandschutz festgelegt und danach wird ein Fluchtplan erstellt, der mindestens in jedem Stockwerk aufgehängt werden muss.
Die notwendige Breite und Anzahl der Wege richtet sich nach der Anzahl der Personen, die diese Wege benutzen.
Flucht- und Rettungswege sind eindeutig und mit einer selbstleuchtenden Quelle zu kennzeichnen.
Die Türen der Werkstatt müssen so angeordnet sein, dass sie weder beim Öffnen noch in geöffnetem Zustand die notwendige Breite von Verkehrs- und Rettungswegen einengen.
Die Türen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und jederzeit von innen zu öffnen sein.
- ASR A2.3, Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan von BAuA.de herunterladen*
* Diese Quellenangaben sind eventuell aktueller.