Allgemeine Informationen
Meldeeinrichtungen - Notruf
An Arbeitsplätzen mit gefährlichen Tätigkeiten kann es häufiger zu Unfällen kommen, die einen Notruf erfordern.
Schutzmaßnahmen
Der Arbeitsplatz muss eine eigene Meldeeinrichtung für Notrufe besitzen. Bei Unfällen muss jederzeit unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen werden können.
Darum sollte die Notrufanlage des Arbeitsplatzes entweder über die Haustelefonanlage mit der zentralen Benachrichtigungsstelle oder direkt mit einem amtsberechtigten Telefonanschluss verbunden sein.
In unmittelbarer Nähe der Meldeeinrichtung muss ein Verzeichnis mit den Namen sämtlicher Ersthelferinnen und Ersthelfer und den Orten, an denen sie erreichbar sind, vorhanden sein.
Es sollte auch die Rufnummern der nächstgelegenen Ärztinnen und Ärzte, des Durchgangsarztes, des Krankenhauses und der Rettungsleitstelle, der Giftzentrale sowie der Taxizentrale enthalten.
Die Meldeeinrichtung und das Notrufverzeichnis müssen an einer übersichtlichen Stelle angebracht sein. Sie dürfen nicht versperrt werden.
Auch Handys sind zulässig.