Allgemeine Informationen
Wirksamkeitsprüfung
Bestandteil einer Gefährdungsbeurteilung ist es nicht nur, Maßnahmen festzulegen, sondern auch diese regelmäßig auf Wirksamkeit zu überprüfen.
Vorgehensweise
Es sind die Fristen, die Art der Überprüfung, zum Beispiel regelmäßige Messungen und die Verantwortlichen der Prüfung festzulegen.
Zur Überprüfung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen gilt, dass
- die Schutzmaßnahmen regelmäßig auf ihre Funktion und Wirksamkeit überprüft werden müssen,
- zur Überprüfung Messungen, veranlasst durch den Arbeitgeber,
- Arbeitsplatzbegehungen und/oder
- Befragung der Mitarbeiter (z. B. durch einen anonymisierten Ermittlungsbogen) durchgeführt werden.
Die Wirksamkeit muss zusätzlich überprüft werden, bei
- bei Änderung des Verfahrens, von Arbeitsabläufen und Zusammensetzungen der verwendeten Gemische,
- nach Vorfällen wie Unfällen, Leckagen etc.,
- nach Bekanntwerden neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und
- Veröffentlichung neuer Vorschriften und Handlungshilfen.
Von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz ist gemeinsam mit anderen Institutionen eine Checklisteentworfen und veröffentlicht worden. Die Liste bezieht sich auf wesentliche Punkte der Grundsätze nach § 7 GefStoffV und ist aber für den konkreten Anwendungsfall auf die betrieblichen Verhältnisse zu erweitern Sie befindte sich im Anhang der Technischen Regel zu Grundmaßnahmen.
Wenn eine Tätigkeit mit geringer Gefährdung nach der Gefahrstoffverordnung vorliegt, sind ggf. nicht alle Punkte der Checkliste anzuwenden (anzumerken in der Spalte „Nur ger. Gef.“). Damit stellen solche Punkte keinen abzustellenden Mangel dar.
Jedem Betrieb steht es frei eigene Checklisten für die Überprüfung der Schutzmaßnahmen zu entwerfen.
- DGUV Information 213-033 (bisher: BGI/GUV-I 8625), Gefahrstoffe in Werkstätten
- TRBA 500, Allgemeine Hygienemaßnahmen – Mindestanforderungen TRBA 500, Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen von BAuA.de herunterladen*
- TRGS 400, Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen TRGS 400, Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen von BAuA.de herunterladen*
- TRGS 500, Anlage 1, Schutzmaßnahmen TRGS 500, Schutzmaßnahmen von BAuA.de herunterladen*
- TRGS 900, Schutzmaßnahmen TRGS 900, Arbeitsplatzgrenzwerte von BAuA.de herunterladen*
- TRLV Lärm - Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm TRLV Lärm - Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm von BAuA.de herunterladen*
- TRLV Vibrationen Teil: Allgemeines TRLV Vibrationen Teil: Allgemeines von BAuA.de herunterladen*
* Diese Quellenangaben sind eventuell aktueller.