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Lagerung in Lagern

PSA

Qualifizierung der Beschäftigten

Der Arbeitgeber darf die Tätigkeiten bei der Lagerung von Gefahrstoffen nur

  • fachkundigen,
  • mit den Tätigkeiten, den dabei auftretenden Gefahren und
  • den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertrauten Beschäftigten übertragen.

Die Beschäftigten müssen anhand der Betriebsanweisung regelmäßig unterwiesen werden.

Persönliche Schutzausrüstung

Für Stofffreisetzungen wie z. B. Leckagen, ist entsprechende persönliche Schutzausrüstung vom Arbeitgeber bereitzustellen, wie

  • Schutzhandschuhe (möglichst zwei Paar Schutzhandschuhe für verschiedene Lösemittel, siehe WINGIS),
  • chemikaliendichte Schürze,
  • chemikaliendichte Stiefel,
  • Gesichtsschutz (Schutzvisier), Korbbrille.

In Abhängigkeit von den gelagerten Stoffen und den örtlichen Gegebenheiten sind Fluchtfilter bereitzuhalten bzw. mit sich zu führen. Der Arbeitgeber hat die Schutzkleidung zu stellen, zu reinigen und bei Schäden oder Brüchigkeit zu ersetzen und zu entsorgen.