Lagerung in Lagern
PSA
Qualifizierung der Beschäftigten
Der Arbeitgeber darf die Tätigkeiten bei der Lagerung von Gefahrstoffen nur
- fachkundigen,
- mit den Tätigkeiten, den dabei auftretenden Gefahren und
- den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertrauten Beschäftigten übertragen.
Die Beschäftigten müssen anhand der Betriebsanweisung regelmäßig unterwiesen werden.
Persönliche Schutzausrüstung
Für Stofffreisetzungen wie z. B. Leckagen, ist entsprechende persönliche Schutzausrüstung vom Arbeitgeber bereitzustellen, wie
- Schutzhandschuhe (möglichst zwei Paar Schutzhandschuhe für verschiedene Lösemittel, siehe WINGIS),
- chemikaliendichte Schürze,
- chemikaliendichte Stiefel,
- Gesichtsschutz (Schutzvisier), Korbbrille.
In Abhängigkeit von den gelagerten Stoffen und den örtlichen Gegebenheiten sind Fluchtfilter bereitzuhalten bzw. mit sich zu führen. Der Arbeitgeber hat die Schutzkleidung zu stellen, zu reinigen und bei Schäden oder Brüchigkeit zu ersetzen und zu entsorgen.
- TRGS 510, Nr. 4, Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern TRGS 510, Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern von BAuA.de herunterladen*
- TRGS 555, Betriebsanweisungen und Information der Beschäftigten TRGS 555, Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten von BAuA.de herunterladen*
- WINGIS online
* Diese Quellenangaben sind eventuell aktueller.