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Lager-Management

Grundsätze

Der oberste Grundsatz bei der Lagerung von Gefahrstoffen ist:

  • Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten
  • sowie anderer Personen und
  • die Gefährdung der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen

durch Maßnahmen zu beseitigen oder auf ein Minimum zu reduzieren.

Die betrifft:

  1. die Gestaltung des Lagers und der Lagereinrichtungen,
  2. die Organisation der Arbeitsabläufe,
  3. die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel für Tätigkeiten, die mit der Lagerung von Gefahrstoffen in Zusammenhang stehen, z. B. Greifeinrichtungen bei unpalettierten Fässern,
  4. die Begrenzung der Dauer und des Ausmaßes der Exposition für die Beschäftigten im Lager,
  5. angemessene Hygienemaßnahmen, insbesondere regelmäßige Reinigung des Lagers,
  6. die Vermeidung des unbeabsichtigten Freisetzens von Gefahrstoffen sowie
  7. die Bereithaltung von Mitteln zur Gefahrenabwehr.

Die allgemeinen Schutzmaßnahmen sind auch bei der Lagerung außerhalb von Lagern unabhängig von der Mengenschwelle für alle Gefahrstoffe erforderlich.

Die Mengen bereitgestellter Gefahrstoffe sind auf den Tages-/Schichtbedarf zu begrenzen, darüber hinausgehende Mengen sind zu lagern. Soweit regelmäßig kleine Mengen verwendet werden, kann auch die kleinste handelsübliche Gebindegröße bereitgestellt werden.

Die Gefahrstoffe dürfen nur in geschlossenen Verpackungen oder Behältern gelagert werden. Sie sollen möglichst in Originalbehältern oder in der Originalverpackung gelagert werden. Werden Gefahrstoffe nicht in Originalbehältern gelagert, ist sicher zu stellen, dass die Lagerbehälter geeignet und gekennzeichnet sind:

  • ausreichende Informationen über die Einstufung enthält,
  • aus der die Gefährdungen bei der Handhabung und
  • die zu berücksichtigenden Schutzmaßnahmen hervorgehen oder abgeleitet werden können.

Werden Gefahrstoffe gelagert, muss ein Gefahrstoffverzeichnis mit

  1. der Bezeichnung der gelagerten Gefahrstoffe,
  2. der Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,
  3. den verwendeten Mengenbereichen,
  4. dem Lagerbereich

vorhanden sein und möglichst außerhalb des Lagers aufbewahrt werden; ggf. ist die Erarbeitung eines Lagerplan mit Angabe der Lagerklassen und der zugehörigen Lagermenge sinnvoll (z.B. wenn viele verschiedene Gefahrstoffe gelagert werden, wie in Laboratorien, Werkstätten oder Restaurierungsbetrieben).