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Umfüllen

Umfüllen von Gefahrstoffen im Gefahrstofflager

Beim Umfüllen von Gefahrstoffen in Lagerräumen sind aufgrund der Gefährdungen des Lagergutes besondere Gefahren gegeben.

Es empfiehlt sich, das Umfüllen nicht innerhalb des Lagers, sondern an geeigneten Orten außerhalb des Lagers vor zunehmen.

Werden im Lager Umfüllstationen eingerichtet, so sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
Beim Ab- und Umfüllen größerer Mengen (mehr als 2 Liter) brennbarer Flüssigkeiten, die mit dem Sicherheitsratschlag S 33 oder P243 gekennzeichnet sind, müssen Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung getroffen werden.

Technische Schutzmaßnahmen

Absaugung und Lüftung:

Die wirksamste Maßnahme ist das Erfassen der Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle, z. B. durch einen Abzug oder Punktabsaugung.

Für die Erfassung von Lösemitteln, die sich in der Regel am Boden anreichern, ist eine Bodenabsaugung besonders geeignet.

Vermeidung elektrostatischer Aufladung:

Eine geeignete Maßnahme gegen elektrostatische Aufladung beim Ab- und Umfüllen ist das Erden der Metallgebinde und des Metalltrichters.
Gebinde aus nicht leitfähigem Kunststoff dürfen nur bis zu einer Größe von 5 Liter ab- und umgefüllt werden. Hierbei ist ein Trichter zu verwenden (Metalltrichter erden).

Erste Hilfe:

Beim Umfüllen von Gefahrstoffen kann nicht ausgeschlossen werden, dass ätzende, reizende, giftige etc. Stoffe verspritzen oder auf die Haut gelangen. Deshalb ist die Einrichtung von

  • Augen- und
  • Körperduschen

an gut zugängigen Orten aufgestellt sind und regelmäßig auf die Funktion überprüft werden (mindestens einmal monatlich).

Hygiene:

Wenn im Lager Gefahrstoffe umgefüllt werden, sind für die Beschäftigten folgende Hygienemaßnahmen zu treffen:

  • Waschgelegenheiten sind zur Verfügung zu stellen,
  • Möglichkeiten (am besten getrennte Schränke, Spinde), in denen Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahrt werden können.

Persönliche Schutzmaßnahmen:

Augenschutz:

Bei Spritzgefahr ist geeigneter Augenschutz (Visier bietet gleichzeitig den Schutz des gesamten Gesichtes, Gestellbrille, Korbbrille) zu tragen.

Hautschutz:

Wenn beim Umgang mit Gefahrstoffen mit Hautkontakt zu rechnen ist, insbesondere bei Reinigungs- und Verdünnungsmitteln, sind geeignete Schutzhandschuhe und geeignete Schutzkittel zu tragen. Für viele der in der Werkstatt verwendeten Gefahrstoffe sind Schutzhandschuhe aus Nitril- oder Butylkautschuk geeignet.

Zur Vermeidung von Hauterkrankungen sind Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur Verfügung zu stellen und anzuwenden.