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Allgemeine Anforderungen

Sicheres Stapeln

Sicherung des Lagergutes in Regalen und Schränken

Die Lagereinrichtungen (Regale und Schränke) müssen zur Aufnahme der Lagergüter ausreichend statisch belastbar und standsicher sein. Die Regale sollten an den Wänden oder Decken verschraubt sein oder durch andere Maßnahmen gegen Umfallen gesichert sein.

Zur Sicherung gegen Heraus- oder Herabfallen des Lagergutes müssen Maßnahmen vorhanden sein. Dies können Aufkantungen an Regalböden sein, aber auch die Lagerung von Lagergut in herausziehbaren Wannen.

Vor den Regalen und Schränken müssen ausreichend bemessene Anfahrschutze vorhanden sein.

Stapelsicherheit

Die Lagergüter sind so zu stapeln, dass die Standsicherheit unter Beachtung der mechanischen Stabilität der Verpackungen und Behälter gewährleistet ist. Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn

  • Staplerfahrer angemessen zum Fahren von Flurförderzeugen ausgewählt und speziell auf den Transport von Gefahrstoffen unterwiesen sind,
  • Paletten mit ihren Kufen senkrecht zu den Auflageträgern der Regale abgesetzt sind,
  • unpalettierte Fässer senkrecht übereinander und möglichst mit Greifeinrichtung von Staplern im Verbund gestapelt werden,
  • bei Ein- und Ausstapelung in Regalfächern von Hand innerhalb der Fächer die Stapelhöhen begrenzt sind. Verpackungen oder Behälter – vor allem zerbrechliche Behälter – sind so zu stapeln oder zu sichern, dass sie nicht aus den Regalfächern fallen können. Sie dürfen in Regalen, Schränken und anderen Einrichtungen nur bis zu einer solchen Höhe aufbewahrt werden, dass sie noch sicher entnommen und abgestellt werden können, ggf. sind Tritte, Leitern oder Bühnen zu verwenden.

Anforderungen an die Lagerregale und Böden in Schränken

Die Regalbodenträger, auf denen Chemikalien gelagert werden, sollten aus Material bestehen, das gegen deren Eigenschaften beständig ist, beispielsweise brennbare Flüssigkeiten.

Bei Leckagen der Behälter freiwerdende Stoffe müssen frühzeitig erkannt, aufgefangen und beseitigt werden können (z. B. Auffangbehälter). Die notwendigen Schutzmaßnahmen sind in Abhängigkeit von den Stoffeigenschaften und den gelagerten Mengen festzulegen.
Beispielsweise können zum Schutz gegen Auslaufen Aufkantungen an den Böden vorhanden sein oder auslaufsichere beständige Wannen, die gegen die Chemikalieneigenschaften resistent sind, verwendet werden.

Die zulässige Maximallast der Böden oder die Zahl der aufstellbaren Gefäße ist aus Gründen der Stabilität zu kennzeichnen.

Empfehlung

Bei größeren Mengen Lagergutes ist der Boden des Lagers als Auffangwanne zu gestalten und mit einer Löschmittelrückhaltebarriere an der Eingangstür auszustatten. Die Löschmittelrückhaltebarriere kann auch durch Schwellen, aber auch durch die Gestaltung des Raumes (ansteigende Rampe zur Tür hin) gewährleistet werden.