Untitled Document

Schleifen

Funken

Beim Schleifen werden Funken freigesetzt, die nicht nur den Schleifarbeitsplatz selbst, sondern auch benachbarte Arbeitsplätze betreffen. Es besteht Brandgefahr, wenn gleichzeitig Tätigkeiten mit leicht entzündlichen Flüssigkeiten verrichtet werden.

Zusätzliche Brandgefährdungen entstehen durch:

  • Staubablagerungen,
  • Pappe,
  • Verpackungsmaterial,
  • Textilien,
  • Holz und Holzspäne,
  • auch brennbare Flüssigkeiten
  • und Gase.

Technische Maßnahmen

Der Schleifarbeitsplatz selbst und benachbarte Arbeitsbereiche sollten immer vor Funkenflug geschützt werden.

Beispiele für technische Maßnahmen sind:

  • Stellwände
  • oder Vorhänge und
  • verstellbares Schutzfenster an der Schleifmaschine.

Organisatorische Maßnahmen

Zum Schutz des Schleifarbeitsplatzes müssen gegen Funkenflug und auch gegen herumfliegende Partikel Stellwände aufgestellt werden oder auf eine andere Art und Weise muss sichergestellt werden, dass die Arbeitsumgebung und die dort Beschäftigten nicht gefährdet werden.

Der Schleifarbeitsplatz darf nicht unmittelbar im Fluchtwegsbereich oder an Toren, Türen und Durchgängen eingerichtet werden.

Vor Arbeitsbeginn müssen sämtliche brennbaren Materialien (Brandgefährdungen) aus der Arbeitsumgebung beseitigt werden. Dies können beispielsweise:

  • Staubablagerungen,
  • Pappe,
  • Packmaterial,
  • Textilien,
  • Holz und Holzspäne,
  • brennbare Flüssigkeiten und Gase sein.

Persönliche Schutzmaßnahmen

Zum Schutz des Gesichtes und der Augen gegen Funkenflug und gegen herumfliegende Späne müssen ein Schutzvisier, entsprechende Schutzschuhe und schwerentflammbare Kleidung getragen werden.

Der entstehende Schleifstaub ist an der Quelle am Schleifarbeitsplatz abzusaugen (z. B. durch die Verwendung einer mobilen Absaugung).