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Schleifen

Staub

Beim Trockenschleifen von Metallwerkstücken entsteht Schleifstaub, der die Atemwege der Beschäftigten belastet.

Der Staub besteht zum überwiegenden Teil aus Werkstoffpartikeln des zu bearbeitenden Materials/Werkstücks (Metallstaub und Lackpartikel aus vorhandenen Lackierungen der Oberfläche).

Ob von diesem Schleifstaub eine gesundheitsgefährdende Wirkung z. B. auf Atemwege und Lunge zu erwarten ist, hängt von der Zusammensetzung und Konzentration des Staubes in der Luft am Arbeitsplatz ab.

Die Gefährdungen durch den Staub am Schleifarbeitsplatz muss je nach Zusammensetzung und Konzentration des Staubes in der Luft am Arbeitsplatz ermittelt und entsprechende Schutzmaßnahmen müssen festgelegt werden.
Bei dem überwiegenden Teil der Stäube an Metallarbeitsplätzen handelt es sich um unlösliche Stäube ohne spezifische Wirkung auf die Atmungsorgane und auf Stäube.

Für diese Stäube wird der Staubgrenzwert in der Luft für die Bewertung der Gefährdung herangezogen.

Derzeit gilt für die alveolengängige Fraktion (A-Staub) der Grenzwert von 1,5 mg/m³ für A-Stäube mit einer Dichte zwischen 1 und 2 g/cm³ mit C = Dichte x 1,2 in mg/m³ und für die einatembare Fraktion (E-Staub) von 10 mg/m³.

Alveolengängiger Staub schädigt die Alveolen der Lunge und kann bis dorthin in die Lunge eindringen (z. B. Krebsentstehung durch Asbeststaub).

Einatembarer Staub ist der Staub, der nur bis in die oberen Bereiche der Bronchien eingeatmet wird.

Schutzmaßnahmen

Oberstes Ziel ist die Minimierung der Gefahrstofffreisetzung in diesem Fall der Freisetzung von Staub am Arbeitsplatz. Daher sind die Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge festzulegen:

  1. Vermeidung der Staubentstehung beispielsweise durch nasses Schleifen,
  2. integrierte Absaugung an der Maschine,
  3. Absaugung an der Entstehungsstelle durch geeignete Absaugung (z. B. mobile Absaugung),
  4. Atemschutzfilter (Partikelgröße 2 oder 3), Schutzbrille oder besser Schutzvisier und regelmäßige Reinigung der Arbeitsstätte.

Sowie regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten, Aushang einer Betriebsanweisung zu Schleifen und Aushang von Signalschildern (Tragen von Schutzausrüstung).