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Allgemeine Informationen

Umkleidebereich

Der Umkleidebereich trennt die Alltagskleidung von der Arbeitskleidung, die mit Gefahrstoffen/Biostoffen behaftet ist. Durch die Benutzung des Umkleidebereiches wird eine Verschleppung der Gefahrstoffe/Biostoffe in den privaten Bereich verhindert.

Schutzmaßnahmen

Für Werkstätten, in denen mit Stoffen und Zubereitungen (z. B. Havarie-Produkte, Entsorgungsprodukte) umgegangen wird, die eine besondere Verunreinigung des Körpers und damit verbundene Gefährdungen erwarten lassen, sind zusätzlich Waschräume zur Verfügung zu stellen. Dies trifft auch auf staubintensive Tätigkeiten zu.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Arbeitskleidung und Schutzkleidung (Schutzmasken, Schutzhandschuhe) einerseits und Straßenkleidung andererseits bereitzustellen. Dies kann durch 2 getrennte Spinde oder Schränke oder einen Schrank mit einer räumlichen Trennwand realisiert werden.

Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleidebereiche zur Verfügung zu stellen. Die Umkleide, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten.

* Diese Quellenangaben sind eventuell aktueller.