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Allgemeine Informationen

Beleuchtung

In Werkstätten ist für eine blendfreie und ausreichende Beleuchtung von mindestens 500 Lux zu sorgen. Bei der Auswahl und Anordnung der Leuchten ist darauf zu achten, dass diese vorgegebene Nennbeleuchtungsstärke erreicht wird.

Schutzmaßnahmen

Die Lichtschalter müssen leicht zugänglich und in der Nähe der Zu- und Ausgänge angebracht sein. Das gilt nicht, wenn die Beleuchtung von zentraler Stelle geschaltet wird.

Im Gefahrenfall (Ausfall der Allgemeinbeleuchtung) muss eine Sicherheitsbeleuchtung mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens einem Hundertstel der Allgemeinbeleuchtung, mindestens jedoch von einem Lux, vorhanden sein.

Die Beleuchtung ist einer regelmäßigen Wartung und Reinigung zu unterziehen. Bei der Anordnung der Leuchten ist darauf zu achten, dass der Raum ausreichend und gleichmäßig ausgeleuchtet wird.

Es ist darauf zu achten, dass auch einzelne feste Arbeitsplätze, wie zum Beispiel Schleifarbeitsplätze, ausgeleuchtet sind. Ggf. sind zusätzliche Leuchten zu installieren.

Bei der Auswahl der Leuchten und Lampen ist darauf zu achten, dass keine Verfälschung der Farben, insbesondere der Sicherheitsfarben, auftritt.

Blendungen sind zu verhindern oder zumindest gering zu halten.

An Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden sind wirksame Schutzvorrichtungen gegen direkte Sonneneinstrahlung vorzusehen.