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Allgemeine Informationen

Rohrleitungen

In Rohrleitungen können Gase und Flüssigkeiten transportiert werden. Bei Undichtigkeiten und bei Reparaturarbeiten können Gefahrstoffe austreten und am Körper vorrangig im Kopfbereich zu Verletzungen oder bei heißen Medien zusätzlich zu Verbrühungen führen.

Schutzmaßnahmen

Die Rohrleitungen und Zuführleitungen, die Gefahrstoffe enthalten, müssen fest verlegt werden und auf Dichtheit geprüft sein.

Die Rohrleitungen (Zuführleitungen) und Apparaturen müssen gekennzeichnet werden, damit Verwechslungen bei der Entnahme ausgeschlossen werden.

Aus der Kennzeichnung muss eindeutig hervorgehen, welche Gefahrstoffe in den Leitungen, Apparaturen und Anlagen enthalten sind und welche Gefährdungen von den Stoffen ausgehen. Die Kennzeichnung muss dauerhaft durch Aufkleber oder farblich abgesetzte Schrift sein. Aus der Kennzeichnung muss die Flussrichtung des Mediums hervorgehen (z. B. Pfeile).

Die Schilder, Aufkleber, Farbanstriche oder Aufschriften werden zweckmäßigerweise so angebracht, dass sie den Zwischen- und Hauptabsperrungen sicher zugeordnet werden können. Dies erleichtert im Notfall die Zuordnung der Leitungen für die Absperrung. Kaltwasserleitungen dürfen dann nicht abgesperrt werden!

Stellteile dieser Absperrung müssen außerhalb des Labors in der Nähe leicht erreichbar, eindeutig gekennzeichnet und jederzeit zugänglich sein. Stellteile können Hebel oder Schalter sein, die zweckmäßigerweise in der Nähe der Hauptzugangstür angebracht sind.

An allen Armaturen muss entweder durch Aufschrift oder durch die genormte Farbcodierung erkennbar sein, welches Medium an der Apparatur entnommen werden kann. Wir empfehlen, für gefährliche Gase sowohl die Aufschrift als auch die Farbkodierung zu verwenden.