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Allgemeine Informationen

Sozialraum

In Werkstätten wird mit Gefahrstoffen gearbeitet. Die Sozialräume dienen der Erholung und der Nahrungsaufnahme. Die Nahrungsaufnahme in den Werkstätten ist nicht erlaubt.

Schutzmaßnahmen

Der Arbeitgeber hat Sozialräume zur Verfügung zu stellen, in denen auch Nahrungsmittel verzehrt werden dürfen. In Werkstätten sind die Sozialräume aufgrund der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen als separate Räume zu gestalten.

Die Räume müssen für die Beschäftigten leicht erreichbar sein und an ungefährdeter Stelle und in ausreichender Größe zur Verfügung stehen.

Im Sozialraum muss eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur herrschen. Die Raumluftqualität muss der Außenluft entsprechen.

Der Raum muss entsprechend der Zahl gleichzeitiger Nutzer ausreichend mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten ausgestattet sein.