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Allgemeine Informationen: Vibration

Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung wird der Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdung durch die Vibrationseinwirkung an Arbeitsplätzen zu ermitteln und zu bewerten sowie ggf. Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen zu lassen.

Vibrationseinwirkungen im Sinne der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung sind mechanische Schwingungen, die auf den Menschen über eine Kontaktfläche am Körper eingeleitet werden und damit in der Folge zu einer Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit führen können.

Man unterscheidet:

  • Hand-Arm-Vibrationen und
  • Ganzkörper-Vibrationen.

Hand-Arm-Vibrationen
Hand-Arm-Vibrationen sind mechanische Schwingungen im Frequenzbereich zwischen 8 Hz und 1000 Hz, die bei Übertragung auf das Hand-Arm-System des Menschen Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verursachen oder verursachen können, insbesondere Knochen- oder Gelenkschäden, Durchblutungsstörungen oder neurologische Erkrankungen.

Hand-Arm-Vibrationen treten z. B. auf beim Arbeiten mit handgehaltenen oder handgeführten Arbeitsgeräten mit rotierenden oder oszillierenden Teilen, aber auch durch handgehaltene Werkstücke, durch handgehaltene schwingende Bedienelemente oder bei Geräten mit Einzelauslösung (z. B. Nagler, Bolzensetzer).

Ganzkörper-Vibrationen
Ganzkörper-Vibrationen sind mechanische Schwingungen im Frequenzbereich zwischen 0,1 Hz und 80 Hz, die bei Übertragung auf den gesamten Körper Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verursachen oder verursachen können, insbesondere Rückenschmerzen und Schädigungen der Wirbelsäule. Ganzkörper-Vibrationen wirken über die Füße beim stehenden, über das Gesäß, die Füße und den Rücken beim sitzenden oder über die Auflagefläche beim liegenden Menschen auf den gesamten Körper beim Kontakt mit vibrierenden Oberflächen ein.

Für Gesundheit, Komfort und Wahrnehmung ist der Frequenzbereich von 0,5 Hz bis 80 Hz, für Kinetosen (Bewegungs- oder Seekrankheit) der Frequenzbereich von 0,1 Hz bis 0,5 Hz von Bedeutung.

Ganzkörper-Vibrationen treten z. B. auf Fahrzeugen und selbstfahrenden Maschinen und in der Nähe von Maschinen mit großer Unwucht oder Schlagenergie (z. B. Schmiedehämmern) auf.

Für Arbeitsplätze mit Vibrationsbelastung ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) zu bestimmen.

Der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) beschreibt die tägliche, auf acht Stunden bezogene Vibrationsexposition. Er wird gebildet aus der Einwirkungsdauer, der Kontaktzeit mit einer vibrierenden Oberfläche und einem Schwingungskennwert:

Für Hand-Arm-Vibrationen ist es der Schwingungsgesamtwert.
Für Ganzkörper-Vibrationen benötigt man die frequenzbewerteten Beschleunigungen in den drei Messrichtungen.

Diese Schwingungskennwerte sind stark von den Betriebsbedingungen vor Ort abhängig. Man kann sie auf der Basis von Messungen oder durch Schätzung mithilfe weiterer Informationsquellen (z. B. Herstellerangaben) erhalten.

Kennwertrechner im Internet helfen dabei, den Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) zu berechnen und ihn mit Auslöse- und Expositionsgrenzwerten zu vergleichen, die in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung definiert sind:

Der Auslösewert beträgt für Hand-Arm-Vibrationen 2,5 m/s2 und für Ganzkörpervibrationen 0,5 m/s2.

Der Expositionsgrenzwert beträgt für Hand-Arm-Vibrationen 5 m/s2, für Ganzkörpervibrationen 0,8 m/s2 für die vertikale Schwingungsrichtung z und 1,15 m/s2 für die horizontalen Schwingungsrichtungen x und y.

Schutzmaßnahmen

Werden die Auslösewerte des Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) überschritten, sind Präventionsmaßnahmen technischer und organisatorischer Art durchzuführen.

Falls technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend sind, sind persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen und zu benutzen.

Die tägliche Vibrationsexposition darf die Expositionsgrenzwerte nicht überschreiten.

Der Betriebsarzt muss festlegen, ob arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden müssen.