Staub
Staubgeminderte Arbeitsbereiche
Staubgeminderte Arbeitsbereiche sind Arbeitsbereiche, in denen die Konzentration von Holzstaub in der Luft von 2 mg/m3 und weniger bezogen auf eine achtstündige Schicht eingehalten wird.
In den staubgeminderten Bereichen sind keine Kontrollmessungen hinsichtlich Staubemissionen erforderlich. Die staubgeminderten Arbeitsbereiche sind genau vom Bundesministerium für stationäre Maschinen und für Handschleifarbeitsplätze definiert.
An einigen Maschinen, welche in einer Anlage der TRGS 553 „Holzstaub“ beschrieben sind, kann der Grenzwert von 2 mg/m3 zurzeit nicht eingehalten werden. Dort gilt ein Luftgrenzwert von 5 mg/m3, hier ist die Rangfolge der Schutzmaßnahmen einzuhalten.
- DGUV Information 213-033 (bisher: BGI/GUV-I 8625), Abschn. 2.1 – Gefahrstoffe in der Holzbearbeitung
- TRGS 553, Nr. 4.1 Staubgeminderte Arbeitsbereiche, Holzstaub TRGS 553, Holzstaub von BAuA.de herunterladen*
- TRGS 553, Anlage 2, Holzstaub TRGS 553, Holzstaub von BAuA.de herunterladen*
- TRGS 553, Anlage 4, Holzstaub TRGS 553, Holzstaub von BAuA.de herunterladen*
* Diese Quellenangaben sind eventuell aktueller.