Staub
Reinigung der Arbeitsbereiche
In der Holzbearbeitung müssen Maschinen, Werkstücke sowie Arbeitsbereiche, die mit Holzstaub und Holzspänen verunreinigt sind, regelmäßig gereinigt werden.
Das Abblasen und Kehren von trockenem Staub ist nicht zulässig, da dabei feinste Partikel aufgewirbelt werden und eingeatmet werden können.
Sowohl der Staub als auch die Späne sind mit staubgeminderten Aufsaugverfahren mit geprüften Entstaubern oder Industriestaubsaugern
- der Klasse M (mittlere Gefahr) oder
- bei alten Geräten der Klassen C, K1 oder H2
aufzusaugen.
- DGUV Information 213-033 (bisher: BGI/GUV-I 8625), Abschn. 2.1 – Gefahrstoffe in der Holzbearbeitung
- TRGS 553, Nr. 4.4 Reinigung, Holzstaub TRGS 553, Holzstaub von BAuA.de herunterladen*
* Diese Quellenangaben sind eventuell aktueller.