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Staub

Reinigung der Arbeitsbereiche

In der Holzbearbeitung müssen Maschinen, Werkstücke sowie Arbeitsbereiche, die mit Holzstaub und Holzspänen verunreinigt sind, regelmäßig gereinigt werden.

Das Abblasen und Kehren von trockenem Staub ist nicht zulässig, da dabei feinste Partikel aufgewirbelt werden und eingeatmet werden können.

Sowohl der Staub als auch die Späne sind mit staubgeminderten Aufsaugverfahren mit geprüften Entstaubern oder Industriestaubsaugern

  • der Klasse M (mittlere Gefahr) oder
  • bei alten Geräten der Klassen C, K1 oder H2

aufzusaugen.