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Luftrückführung

Die Luftrückführung wird in vielen Betrieben aus energetischen Gründen durchgeführt. Wenn dies ohne ausreichende Filterung geschieht, dann erhöht sich die Konzentration von Holzstaub in den Bereichen in den die Luft reingeführt wird. Durch die Verwirbelung besteht Explosionsgefahr und die Gefährdung für die Atmenwege der Beschäftigten.

Die Luftrückführung aus energetischen Gründen ist in Arbeitsbereichen mit Holzbearbeitung nur dann zulässig, wenn sichergestellt ist, dass

  • die Luft ausgereinigt und
  • auf Abluft umgestellt werden kann.

Die Luft ist ausreichend gereinigt, wenn die Luft durch ein Filtermaterial geleitet wird, das mit einem Durchlassgrad von weniger oder gleich 0,5 % (≤ 0,5 %) ausgestattet ist und eine Filterflächenbelastung von 150 m³/m²h nicht überschreitet.