Untitled Document

Brandschutz / Explosionsgefahr

Bei spanabhebenden Bearbeitungsverfahren z. B. an

  • Holzbearbeitungsmaschinen,
  • Handmaschinen und
  • Handschleifarbeitsplätzen

sind aufgrund des entstehenden brennbaren Staubes die Bedingungen für eine erhöhte Brand- und Explosionsgefahr gegeben.

Trockener Holzstaub kann aufgewirbelt zusammen mit dem Luftsauerstoff eine explosionsfähige Atmosphäre bilden. Eine Staubablagerung von einer Schichtdicke mehr 1 mm kann ausreichen, wenn sie entsprechend aufgewirbelt wird (z. B. Fegen, Aufwirbel durch häufiges Durchlaufen), eine explosionsfähige Atmosphäre im Raum entstehen zu lassen.

Zur Bewertung der Gefährdung muss der Arbeitgeber Ausmaß und Dauer der Einwirkung von Holzstäuben ermitteln. Dazu hat er folgende Möglichkeiten:

  • personenbezogene Messungen durchzuführen bzw. zu beauftragen oder
  • Arbeitsbedingungen an Maschinen, Anlagen und Arbeitsplätzen so zu gestalten, dass ein staubgemindertes Arbeiten möglich ist.

Aus Gründen des Explosionsschutzes und zum Schutz der Beschäftigten ist grundsätzlich eine Absaugung bei spanabhebenden Holzberarbeitungsverfahren notwendig.

Nach derzeitigem Stand der Technik muss im Raum eine Luftbelastung mit Holzstaub von 2 mg/m³ oder weniger als Schichtmittelwert eingehalten werden, um eine explosionsfähige Atmosphäre zu vermeiden.