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Sprühlackierungen

Gleiche Gefährdungen wie bei lösemittelhaltigen Farben bestehen beim Lackieren mit Sprühpistolen oder dem Einsatz von Sprühverfahren.

Die Lackaerosole können bei diesen Tätigkeiten eingeatmet werden und Gesundheitsgefährdungen für die Atemwege verursachen.

Vermeidung

Im Handel sind neuartige Lackierhilfen mit aerosolarmen Sprühdüsen erhältlich (Vermeidung der Gefährdung).

Technische Maßnahme: Absaugung

Schutzmaßnahmen beim Lackieren sind Absaugungen oder Lüftungsmaßnahmen in Abhängigkeit von den freigesetzten Inhaltsstoffen und den Aerosolen.

Lackierarbeiten in geschlossenen oder halb geschlossenen Räumen, mehr als 1 Lackierarbeitsplatz in Abhängigkeit von der Größe des Raumes (mehr als 20 m³), Dauer: > 2 Stunden täglich:
Für Lackierarbeiten insbesondere mit giftigen oder krebserzeugenden schwermetallhaltigen Lacken [Cadmiumverbindungen und Chrom-IV-Verbindungen] müssen im Entstehungsbereich Absaugungen nach dem Stand der Technik verwendet werden. Bisher haben sich Punktabsaugungen nach DIN 1946 Teil 7 bewährt.

Bei Lackierarbeiten ohne besondere toxische Gefährdung ist eine Luftrückführung der Absaugung zulässig, wenn die abgesaugte Luft durch Filtertechnik ausreichend gereinigt wird.
Eine Abscheidung gilt als ausreichend, wenn der maximale Anteil der Rückluft in der Zuluft 70 % nicht überschreitet.

Bauartgeprüfte mobile Absauggeräte können auch die der Schweißrauchabscheiderklasse „W3“ sein. Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Reinluftrückführung gemäß TRGS 560, wenn sie vom Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz (BGIA) geprüft und im BGIA-Handbuch unter Sachgruppe „510 215 – Mobile Schweißrauchabsauggeräte – Positivliste“ veröffentlicht sind. Bei Geräten der Abscheiderklasse „W2“ sind die im Prüfzertifikat genannten Verwendungseinschränkungen zu beachten.

Sprühlackierungen im Außenbereich:

Für Sprühlackierungen im Außenbereich ist stets auf gute Durchlüftung (mäßiger Wind, Windstärke 3-4 m/s) und die Windrichtung zu achten. Werden Sprühlackierungen in Erdvertiefungen durchgeführt, so sind mobile Absaugungen oder wirksame Ventilatoren zu verwenden.

Der Arbeitgeber hat medizinische Vorsorgeuntersuchungen mit dem Betriebsarzt abzustimmen.