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Lösemittelhaltige Farben

Allgemeines

In der Lackiererei werden Lackierarbeiten mit Lacken und Farben durchgeführt. Die Lacke sind pigmenthaltige Harze, die in Lösemittel oder Wasser gelöst sind. Lösemittelhaltige Lacke sind häufig leichtentzündlich.

Beim Lackieren ohne Absaugung in geschlossenen Räumen mit geringem Luftwechsel (z.B. Röhren oder engen Behältern) kann sich eine explosionsfähige Atmosphäre Zone 1 bilden.

Es besteht außerdem eine Gesundheitsgefährdung für die Beschäftigten, die sich u.a. durch ein Benommenheitsgefühl und die Beeinträchtigung des Reaktionsvermögen bemerkbar macht.

Einige Lösemittel sind als reizend eingestuft oder können bei chronischer Wirkung innere Organe schädigen.Besonders gesundheitsgefährdend ist das Einatmen der feinen Sprühnebel. Diese Tröpfchen können besonders tief eingeatmet werden und die Lunge schädigen.

Technische Schutzmaßnahmen

Die Spritzlackierarbeiten sollten grundsätzlich unter Einsatz von technischen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Zur Verfügung stehen abgesaugte Spritzstände oder Lackierkabinen, die nach der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig überprüft werden müssen.
Lackierarbeiten in größerem Umfang oder sperrige Werkstücke können in Lackierkabinen mit Absaugung oder Wasserniederschlagung durchgeführt werden.

Persönliche Schutzmaßnahmen

Für das Spritzlackieren von größeren und mittelgroßen Werkstücken sollte ein geeigneter Einmalanzug über die Arbeitskleidung gezogen und Handschuhe gemäß den Angaben des Sicherheitsdatenblattes getragen werden. Auch für das manuelle Lackieren mit dem Pinsel sollte eine Partikelmaske mit der Porengröße mindestens P2 getragen werden.