Lösemittelhaltige Farben
Absaugung
Bei der Verarbeitung von lösemittelhaltigen Lacke und Farben können gesundheitsgefährdende Dämpfe freigesetzt werden.
Diese Dämpfe werden inhaliert und können zu Schäden an den Atemwegsorganen führen.
Bei Arbeiten im Freien ist es deshalb wichtig, auf eine gute Durchlüftung zu achten.
Bei Tätigkeiten in geschlossenen Räumen:
Technische Schutzmaßnahmen
Das Lackieren in geschlossenen Räumen erfordert eine Absaugung und gegebenenfalls Niederschlagung mit Wasser.
Dies wird durch Arbeiten an Spritzständen oder in Lackierkabinen gewährleistet.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Beim Lackieren von großen Oberflächen oder Leinwänden, z.B. Prospekte für die Theaterbühne, muss neben der Raumluftabsaugung mit einer Staubmaske mit der Porengröße P 2 (siehe Sicherheitsdatenblatt des zu verarbeitenden Lackes oder der Farbe) gearbeitet werden.
- DGUV Information 209-014 (bisehr: BGI 557), Lackierer
- DGUV Information 209-046 (bisehr: BGI 740), Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe
- ASR A3.6 - Lüftung Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 von BAuA.de herunterladen*
- Gefahrstoffe beim Malen und Lackieren, DGUV
* Diese Quellenangaben sind eventuell aktueller.